Neue digitale Verwaltungsleistungen: Wie können Tester mit Einschränkungen eingebunden werden?
, von Simone Lerche (Kommentare: 0)
Bis 2022 sollen Bund, Länder und Kommunen Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. Rechtliche Grundlage ist das 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG).
Erste Umsetzungen haben begonnen: Aktuelle werden beispielsweise die Konzepte für die elektronische Antragsstellung des BAföG bzw. der Geburtsurkunde erarbeitet. Um nutzerfreundliche Online-Lösungen zu entwickeln, werden die Lösungsansätze in sogenannten Digitalisierungslaboren unter anderem auch bereits frühzeitig mit Nutzerinnen und Nutzern getestet. Das Projekt "Team Usability" hat nun angeregt, auch Testpersonen mit Behinderungen einzubeziehen. Ihre Bedarfe bei der Nutzung digitaler Angebote bleiben in klassischen Nutzertests oft unberücksichtigt. Gemeinsam mit der ]init[ AG für digitale Kommunikation und mit Unterstützung des Bundesministerium des Inneren soll diese Möglichkeit nun erprobt werden.
Über die Arbeit im Digitalisierungslabor BAföG informieren die Verantwortlichen auf der Website des IT-Planungsrats unter www.it-planungsrat.de mit einem Artikel und Video: Click-Dummy des Digitalisierungslabors "BAföG" vorgestellt.
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