Unsere Zusammenarbeit mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

, von Simone Lerche (Kommentare: 0)

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist eine der großen Berufsgenossenschaften Deutschlands. Sie hat ihren Hauptsitz in Hamburg und versichert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus über 1,1 Millionen Mitgliedsunternehmen. Als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts ist sie dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 verpflichtet. Die barrierefreie Gestaltung ihrer Webangebote spielt daher eine ebenso wichtige Rolle wie die interner Verarbeitungs-Software.

Die VBG will zusammen mit dem Projekt „Team Usability“ ermitteln, an welchen Punkten ihrer digitalen Entwicklungsprozesse die Einbindung von Barrierefreiheits- und Usability-Tests mit Menschen mit Behinderungen hilfreich wäre. Außerdem ist geplant, erste Umsetzungen zu erproben und zu überprüfen, ob solche Nutzertests durch Menschen mit Behinderungen längerfristig im eigenen Haus etabliert werden können.

Vorteile durch die frühzeitige Einbindung von Testpersonen mit Behinderung

Da die Weichen für barrierefreies Design schon in der Konzeptionsphase gestellt werden, ist es wichtig, zu einem frühen Zeitpunkt Feedback zur Barrierefreiheit in Projekten zu bekommen. Hilfreich wäre es, bereits erste Designs oder Prototypen durch Menschen mit Behinderungen testen zu lassen und solche Tests auch in kürzeren Abständen zu wiederholen. Ediz Kiratli, Referent Usability der VBG, erwartet dadurch sowohl eine schnellere und kleinteiligere Rückmeldung zum Optimierungsbedarf von entwickelten Produkten, als auch – durch die Zusammenarbeit mit Menschen mit unterschiedlichen Nutzungsweisen wie Sprachsteuerung, Vergrößerungs-Software oder Bildschirmleseprogramm – eine Sensibilisierung von Entwicklern und Dienstleistern.

Was soll erprobt werden?

  • Kurztests: Um herauszufinden, wie die Umsetzung barrierefreier Projekte durch Nutzertests mit Menschen mit Behinderungen unterstützt werden könnten, sollen diese Testformate mit dem klassischen Usability-Testing kombiniert werden. Denkbar sind Usability-Tests von Online-Angeboten, PDFs oder VBG-Anwendungen im hauseigenen Usability-Labor. Eine zweite Möglichkeit ist die Diskussion von Konzeptideen in sogenannten Fokusgruppen mit Menschen mit Behinderung. Neben der Einbindung externer Testpersonen soll auch die Möglichkeit berücksichtigt werden, interessierte VBG-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter zu solchen Kurztests einzuladen.
  • Aufbau eines internen Teams von Test-Experten mit Behinderungen: Es wird geprüft, ob bei der VBG ein Praxis-Testteam etabliert werden kann. Praxis-Tester sind Menschen mit Behinderungen, die Webangebote oder Software in ihrer individuellen Nutzungsweise untersuchen. Die Einzelergebnisse von Testern mit verschiedenen Behinderungen ergeben ein Team-Gesamturteil, das ggf. auch mit den Anforderungen der Standards für Barrierefreiheit, etwa den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) oder der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) abgeglichen werden kann.

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