Erklärung zur Barrierefreiheit

Letzte Version dieser Erklärung: 2. August 2023

Die DIAS GmbH ist bemüht, ihre Website team-usability.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website team-usability.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vollständig vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 2. August 2023 aktualisiert.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen der DIAS GmbH in Form einer BITV-Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Bitte senden Sie eine E-Mail an info@team-usability.de, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind,
  • Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.

Da das Projekt Team Usability vom Bund aus der Ausgleichsabgabe finanziert wird, ist dies auch für uns die zuständige Schlichtungsstelle. Im Internet ist sie erreichbar unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.