LWL optimiert Blindengeldantrag mit Online-Nutzertests

Letzte Änderung: 08/2021

Hintergrund

Im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sollen Bund, Länder und Kommunen bis 2022 Verwaltungsleistungen digital anbieten. Auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) sieht sich in der Pflicht: Als Kommunalverband der neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe ist er einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung.

Blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Der LWL zahlt diesen Ausgleich, wenn die Person in Westfalen-Lippe wohnt. Beantragt wurden das Blindengeld oder die Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen bisher in Papierform. Zusätzlich ist dies nun auch über das LWL-Serviceportal digital möglich.

Der digitale Blindengeldantrag wurde vom LWL selbst entwickelt. Verantwortlich war Product Owner Dieter Lehmkuhl der LWL Organisationsentwicklung mit dem Entwicklerteam der LWL.IT Serviceabteilung. Um die Fachlichkeit im Antrag sicherzustellen, war es wichtig, die Expert:innen des Sachbereiches durch kontinuierliche Einbindung dabei zu haben.

Im Folgenden berichten wir, wie im Zuge der Entwicklung für Menschen mit Behinderungen optimiert wurde.

Usability ergänzt Barrierefreiheit

Der LWL als öffentliche Stelle ist zur Umsetzung von barrierefreien Websites und Apps gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) verpflichtet. Weite Teile des Internetangebots des LWL wurden bereits als „Inklusives LWL-Internet“ mit Hilfe umfangreicher Nutzertests barrierefrei umgesetzt, wie wir in der Fallstudie: Nutzertests für das "Inklusive LWL-Internet" berichteten. Auch bei der Entwicklung des Online-Blindengeldantrags fanden Barrierefreiheitskriterien Beachtung. Im Verlauf wurde dies mit einem BITV-Konformitätstest qualitätsgesichert.

Doch nicht genug: Den Verantwortlichen war neben der Barrierefreiheit auch die effektive und effiziente Nutzbarkeit durch die Zielgruppe der Antragstellenden mit Screenreadern oder Vergrößerungssoftware wichtig.

Vernetzt durch unser Beiratsmitglied Michael Große-Drenkpohl vom LWL-Inklusionsamt Arbeit erprobten wir Online-Nutzertests des LWL-Blindengeldantrags mit blinden und seheingeschränkten Testpersonen.

Testgegenstand

Testgegenstand war die bereits weitestgehend auf Barrierefreiheit optimierte, passwortgeschützte Beta Version der Webanwendung LWL-Blindengeldantrag.

Unser Rat: Weitgehende Barrierefreiheit bildet die Voraussetzung, um Testpersonen mit assistiver Technologie wie Screenreader und Vergrößerungssoftware einbinden und sich auf Fragen der User Experience konzentrieren zu können.

Testformat

Im Projekt erforschen wir Nutzertests mit Menschen mit Behinderungen. 2020/21 standen – zusätzlich verstärkt durch die Distanzregelungen der Corona-Pandemie – Online-Testformate für Webangebote im Fokus. So auch hier: Der Test wurde als moderierter Nutzertest in einem Online-Konferenzsystem durchgeführt.

Unser Rat: Über wichtige technische Aspekte des Online-Testens berichten wir in unserem Artikel Tipps für Online-Tests mit Menschen mit Behinderungen.

Testgruppe

In Absprache mit dem LWL haben wir uns auf Testpersonen mit Seheinschränkungen konzentriert, da für diese Zielgruppe die Nutzbarkeit des Online-Antrags besonders relevant ist. Getestet wurde mit

  • 3 blinden Nutzenden (mit den Screenreadern JAWS und NVDA) und
  • einem Nutzer mit Sehbehinderung (mit Windows Bildschirmlupe*).

* Da in unserem Online-Konferenzsystem bei geteiltem Bildschirm die vergrößerte Bildschirmansicht der Testperson mit hochgradiger Sehbehinderung nur übertragen wurde, wenn sie statt ihrer Vergrößerungssoftware ZoomText die Windows Bildschirmlupe nutzte, haben wir dies in Absprache mit ihr angepasst.

Unser Rat: Welche und wie viele Testpersonen man in einen qualitativen Usability-Test einbinden sollten, wird von Expert:innen immer wieder diskutiert. Eine allgemeingültige Haltung gibt es dazu nicht. Der Einzelfall muss betrachtet werden. Oft entscheiden auch begrenzte Ressourcen über die Zahl der Nutzertests. Wer gezwungen ist, zu priorisieren, sollte im ersten Schritt die Nutzergruppe einbeziehen, für die der Testgegenstand besonders relevant ist. Dennoch empfehlen wir nach Möglichkeit eine weitere Testgruppe zu wählen. Um beim Beispiel des Blindengeldantrags zu bleiben: Da der Blindengeldantrag bereits im Kindesalter gestellt wird, könnten auch Angehörige mit hochgradigen Körperbehinderungen oder kognitiven Einschränkungen zu Antragstellenden werden.

Aufgaben und Testdurchführung

Den Testleitfaden haben wir in Absprache mit Dieter Lehmkuhl vom LWL entwickelt. Er enthielt

  • einen Einführungsteil mit allgemeinen Hinweisen,
  • eine Vorbefragung zur technischen Ausstattung, der digitalen Affinität und dem Alter der Testperson,
  • einem Interviewteil, bei dem es um grundsätzliche Erkenntnisse zum Umgang mit Online-Anträgen ging,
  • dem Praxisteil mit der Aufgabe, die durchgeführt werden sollte, und
  • einer kurzen Nachbefragung.

Die Testperson wurde von der Testleitung durch die etwa einstündige Sitzung geführt. Neben der Testleitung waren Protokollführende und Beobachtende aus der IT-Abteilung im digitalen Raum.

Laptop-Bildschirm mit Ansicht des Online-Blindengeldantrags und kleinen Bildern der Test-Teilnehmenden.
Münster und Hamburg treffen sich im virtuellen Raum: Eine Screenreader-Nutzerin testet die digitale Beantragung von Blindengeld.

Die Aufgabe im Praxisteil war, Blindengeld oder "Hilfe für hochgradig Sehbehinderte" für sich zu beantragen. Dabei sollte die Testperson ihre Gedanken und Gefühle laut formuliert.

Unser Rat: Da Screenreader-Nutzende ihrer Sprachausgabe zuhören, muss für sie die "Think-Aloud-Methode" leicht angepasst werden. Auch zu den methodischen Aspekten des Testens mit Hilfsmittelnutzenden finden Sie Informationen in unserem Artikel Tipps für Online-Tests mit Menschen mit Behinderungen.

Auswertung der Tests

Die Nutzertests wurden im Beisein der Personen durchgeführt, die für die barrierefreie Gestaltung des Projekts zuständig waren. Sie konnten Anpassungen, die zur Sicherung der technischen Barrierefreiheit notwendig waren, sofort ableiten und direkt nach dem jeweiligen Test umsetzen (iterativ).

Die Rückmeldungen zur Usability des LWL-Blindengeldantrags war insgesamt positiv. Verbesserungsvorschläge betrafen vor allem die Verständlichkeit von Begrifflichkeiten, hilfreiche Vorab-Informationen wie die Angabe der Dauer der Antragstellung oder benötigte Dokumente sowie Status- und Erfolgsmeldungen im Verlauf.

Neben den verantwortlichen Entwickler*innen waren noch weitere Teammitglieder der IT-Abteilung im digitalen Raum: Durch die Tests konnten sie ein Bewusstsein für die Funktion und Nutzungsweise assistiver Technologien entwickeln und bekamen auf die Frage: "Barrierefreiheit und Usability für Menschen mit Behinderungen, warum mache ich das?" eine praxisorientierte, motivierende Antwort.

Unser Rat: Um Nutzertests auswerten zu können, benötigen Sie ein Verständnis für Accessibility-Anforderungen und Usability-Aspekte für Menschen mit Behinderungen sowie für das Zusammenspiel von assitiver Technologie, Webangebot und Browser. Es ist empfehlenswert, hierfür Expert:innen zu spezialisieren.

Fazit

  • Durch die weitgehende Barrierefreiheit der Webanwendung, die hohe Hilfsmittel-Kompetenz der Testpersonen unseres externen Teams und unsere Vorab-Kenntnisse zu Online-Tests mit Menschen mit Behinderungen klappten die Online-Nutzertests technisch recht problemlos.
  • Die Teilnehmenden aus Nordrhein-Westfalen und Hamburg konnten sich unkompliziert online treffen. Das erleichterte die Planung der Tests und die Rekrutierung der Testpersonen.
  • Da sich Teile der beobachtenden Entwickler:innen mit Barrierefreiheitskriterien auskannten, konnte der Bedarf technischer Anpassungen sofort abgeleitet und zügig umgesetzt werden.
  • Zusätzlich bot die unkomplizierte Online-Zuschaltung weiterer Beobachtender der IT-Abteilung die Chance zu Bewusstseinsbildung. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Praxis oft nachhaltiger wirkt, als die Theorie.
  • Da der LWL noch weitere Verwaltungsleistungen digitalisieren möchte, eignete sich die Mischung aus Interview und Nutzertest. Die Erkenntnisse der Nutzerforschung (Interviews) sensibilisieren für die Bedarfe der Zielgruppe und können auch für weitere Projekte ausgewertet werden. Die Analysen der aufgabenorientierten Nutzertests führten zu einer Optimierung der getesteten Webanwendung, dem Blindengeldantrag. Dieser ist inzwischen im NRW-Serviceportal unter Blindengeld / Hilfe für hochgradig Sehbehinderte nutzbar.